Unser Feuerwehrverein

Wie grundsätzlich alle bayrischen Freiwilligen Feuerwehren besteht die „Freiwillige Feuerwehr Marktheidenfeld“ formell aus zwei unterschiedlichen Organisationen, nämlich der

  • Einsatzabteilung als öffentliche Einrichtung der Stadt Marktheidenfeld sowie dem
  • Verein „Freiwillige Feuerwehr Marktheidenfeld“.

Während die Tätigkeit der Einsatzabteilung per Satzung durch die Stadt Marktheidenfeld geregelt und auf dem Bayrischen Feuerwehrgesetz sowie einer Vielzahl von Verordnungen und Feuerwehrdienstvorschriften beruht, ist der Verein zumindest formell eine unabhängige Organisation. Praktisch sind die Belange von öffentlich-rechtlicher Feuerwehr und Feuerwehrverein jedoch untrennbar verbunden.

Einziger Zweck des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Marktheidenfeld“ ist die Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Feuerwehr, „insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften“ (§ 2 Abs. 1 der Vereinssatzung).

Es gibt unterschiedliche Arten von Mitgliedern im Feuerwehrverein:

  • Feuerwehrdienstleistende oder aktive Mitglieder, worunter auch die Mitglieder der Jugendfeuerwehr zählen,
  • passive Mitglieder, die zuvor mindestens 20 Jahre aktiven Dienst in der Einsatzabteilung geleistet haben müssen,
  • fördernde Mitglieder, die die Feuerwehr außerhalb der Einsatzabteilung unterstützen und insbesondere einen finanziellen Beitrag leisten sowie
  • Ehrenmitglieder, die sich „als Feuerwehrdienstleistende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben haben“ (§ 3 Abs. 2 Vereinssatzung)

Besonderer Bestandteil der Vereinsatzung ist die Jugendordnung. Hier wird die Organisation der Jugendgruppe geregelt, was alle Feuerwehrmitglieder im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren betrifft. Auch die Jugendordnung sieht die Wahl eines Jugendsprechers und eines stellvertretenden Gruppensprechers vor. Nach dem Vorbild und in Absprache mit dem Vereinsvorstand werden der Jugendgruppe so weitgehende Freiheiten eingeräumt – insbesondere hat die Jugendgruppe eine eigene Kasse, die ausschließlich der Jugendarbeit dient.