UNSERE JUGENDFEUERWEHR

Stark. Engagiert. Einsatzbereit

Du suchst nach einer aufregenden und sinnvollen Freizeitbeschäftigung? Dann bist du hier genau richtig! Die Jugendfeuerwehr Marktheidenfeld bietet dir die einzigartige Gelegenheit, Teil eines engagierten Teams zu werden, das sich leidenschaftlich für Sicherheit und Gemeinschaft einsetzt.

Unsere Treffen sind so vielfältig wie die Aufgaben einer Feuerwehr

Von der Erkundung unserer modernen Fahrzeuge und Ausrüstung über realitätsnahe Übungen zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung bis hin zur Erste-Hilfe-Ausbildung – bei uns erlebst du echte Feuerwehrpraxis hautnah. Eine 24-Stunden-Schicht, aufregende Fahrten mit der Drehleiter und dem Feuerwehrboot gehören selbstverständlich dazu. Hier ist Spaß vorprogrammiert!

Unsere engagierten Betreuer und Ausbilder stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Sie bringen dir alles bei, was du wissen musst, um eine echte Feuerwehrfrau oder ein echter Feuerwehrmann zu werden. Dabei legen wir großen Wert auf Teamarbeit, Verantwortungsbewusstsein und Zusammenhalt.

Werde ein Teil unserer Jugendmannschaft

Wir treffen uns jeden Mittwoch um 18 Uhr (außer an Feiertagen) am Feuerwehrhaus. Wenn du Interesse hast, ein Teil unseres coolen Teams zu werden, komm einfach an einem Mittwoch um 18 Uhr vorbei oder melde dich per Mail. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und gemeinsam mit dir für Sicherheit und Gemeinschaft einzustehen!

Schreibe uns einfach eine Nachricht...

Wir melden uns umgehend bei dir.

Im Rahmen der Nutzung unseres Online-Kontaktformulars werden gewisse personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.